Auftragserteilung !

Geben Sie eine verantwortungsvolle Auftragserteilung an uns ,
als Ihrem für Sie sehr persönlich, vertraulich und sehr diskret in Ihrem Namen agierenden Makler !

Der Maklervertrag ist ein rein privater rechtlicher Vertrag,
durch den Sie (als Auftragsgeber) vereinbaren, uns als Ihren für Sie tätig werdenden Makler (Auftragnehmer) für die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrages oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines solchen Vertrages ein im vorhinein miteinander festgelegtes und reinen Erfolgshonorar (sog. Courtage oder Provision) zu zahlen.
 
Es wird zwischen drei Arten von Maklerverträgen für den Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie unterschieden:
- Einfacher Maklerauftrag  (viele Makler können mit dem ein und dem selben Objekt akquirieren).
- Alleinauftrag  (wir als Ihr alleiniger Makler, aber auch Sie persönlich akquirieren gezielt).
- Qualifizierter Alleinauftrag  (nur wir als Ihr Makler - ganz exklusiv - akquirieren gezielt und intensiv im Auftrag von Ihnen).

Warum eine Makleralleinauftragserteilung an uns von O-A-T erteilen !?
Gut beraten ist und wird, wer bei Immobilienverkaufsgeschäften einem kompetenten und vor allem, leistungsfähigen Makler einen Alleinauftrag vertrauenswürdig erteilt.
Mit dem Makleralleinauftrag verpflichteten Sie uns als Ihre sehr persönliche Makler- & Profi-Agentur für eine von Ihnen anberaumte Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder Verkauf rasch zu einem positiv guten Abschluss für Sie zu führen.
 
Zu unseren Aktivitäten als qualifizierter und exklusiv wirkender Allein-Makler zählt etwa, dass wir auf eigene Vorkosten angemessene Werbemaßnahmen intensiv und wiederholend durchführen und Sie hierzu genau auf dem Laufenden halten.
Im Gegenzug verzichten Sie als Auftraggeber darauf, weitere Makler oder sonstig jemand hierfür mit einzuschalten.
Als Ihr Makler mit einem Alleinauftrag (=Mandat!) stellen wir unser ganzes Fachwissen, unsere langjährig etablierten Netzwerk-Verbindungen und Marktkenntnisse inklusive die unserer Geschäftspartner sowie unsere Kenntnis der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst für Sie als Auftraggeber.
 
Risiken ohne Makleralleinauftrag
Anders gestaltet sich die Situation beim lediglich und sog. Allgemeinen Maklerauftrag:
Dieser verpflichtet einen Makler zu keinen angestrengten Aktivitäten, um den Auftrag konsequent und schnellstmöglich voranzutreiben.
Der Makler kann abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent bei ihm mit passender Anfrage irgendwann meldet.
Werden, wie es bei Allgemein Aufträgen immer noch geschieht, mehrere Makler parallel damit beauftragt, riskiert der mögliche Käufer, am Ende gar mehrmals die volle Provision bezahlen zu müssen.
Zudem besteht die Gefahr, dass durch Parallelwerbungsannoncen eine von diversen Seiten publizierte Immobilie (z.B. online im Internet !) `zu Tode angeboten´ wird.
So ist immer wieder festzustellen, dass die selbe Immobilie im Anzeigenteil des gleichen Akquisemediums mehrfach inseriert ist – teilweise sogar zu unterschiedlichen Preisen.
Dies lässt weder das Objekt selbst, noch die Verkaufsabsicht des Eigentümers als besonders vertraulich und diskret erscheinen.

Unser Erfahrungs-Tipp an Sie !
Nur bei einem Alleinauftrag steht Ihnen eine volle und defintiv ungeteilte Maklerleistung zu. Daher sollte bei der immer komplizierteren Verkaufsvermarktung niemand leichtfertig darauf verzichten.

Bitte reden Sie mit uns direkt hierzu und lassen sich unsere Ihnen rein Erfolgs Honorar orientiert zu Teil werdenden, international agierenden IMMOBILIEN - PR - SERVICES genau erklären.
 
Wir freuten uns sehr, Sie kennen lernen zu dürfen !

Ihr

Fred Moll
MD  von  O-A-T

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